Einreichung von Projekten

Das Kuratorium kann jährlich einen Höchstbetrag von maximal 2 Millionen Euro zur Durchführung von Projekten bewilligen.

Projektvorschläge können jederzeit per E-Mail oder auf postalischem Wege eingereicht werden. Es gibt keine Einreichfristen. Es sollte jedoch bedacht werden, dass der Zukunftsfonds grundsätzlich keine Projekte genehmigt, die bereits abgeschlossen sind. Die Projekteinreichung sollte daher spätestens drei Monate vor dem geplanten Projektbeginn erfolgen. Bitte füllen Sie dazu das auf der Homepage befindliche "Antragsformular" aus und legen Sie ein Projektexposé, einen Zeitplan, CV inklusive Publikationsliste aller ProjektmitarbeiterInnen sowie eine Kostenkalkulation (bei Publikationen inklusive Verlagskalkulation) und einen Finanzierungsplan für Ihr Projekt bei.

Die Projektvorschläge werden vom Kuratorium in der Reihenfolge ihres Einlangens behandelt. Aus der Einreichung eines Projektvorschlags erwächst dem Zukunftsfonds der Republik Österreich keine wie immer geartete Verpflichtung. Die Entscheidung über die Annahme eines Projektes trifft das Kuratorium nach Anhörung des Projektförderungsbeirates autonom. Gegen die Entscheidung des Kuratoriums ist kein Rechtsmittel zulässig. Etwaige Kosten im Zusammenhang mit der Erstellung eines Projektvorschlags können vom Zukunftsfonds der Republik Österreich keinesfalls übernommen oder rückerstattet werden.

Die Arbeitssprache des Zukunftsfonds ist Deutsch. Projektvorschläge können ausschließlich in deutscher Sprache an folgende Adresse gerichtet werden:

Zukunftsfonds der Republik Österreich
Schwarzenbergplatz 1, A-1010 Wien
info@zukunftsfonds-austria.at